ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Gebäudereinigungsdienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang & Ausführung
2.1. Der genaue Leistungsumfang, die Ausführungszeiten sowie die vereinbarten Objekte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag.
2.2. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Beseitigung von normalem, alltagsüblichem Schmutz. Hartnäckige Verschmutzungen (z. B. Baustellenstaub, Schimmel, tiefsitzende Verkrustungen, Algen- oder Verkalkungsschichten) bedürfen einer separaten Grund- bzw. Sonderreinigung und werden gesondert berechnet.
2.3. Die Reinigung von Gefahrstoffen, Asbest oder Beschädigungen drohenden Spezialoberflächen ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
2.4. Sicherheitsrelevante Deckenbeleuchtungen, Fluchtwegschilder/Piktogramme und Bauteile ab einer Höhe von 2,50 m, die eine Steighilfe (z. B. Leiter, Gerüst oder Teleskopstange) erfordern, sind nicht Bestandteil der regelmäßigen Unterhaltsreinigung. Diese Leistungen können auf Wunsch im Rahmen einer periodischen Sonderreinigung separat angeboten und ausgeführt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt der freie Zugang zum Objekt gewährleistet ist.
3.2. Die zu reinigenden Flächen (inkl. Treppenaufgänge, Zugänge, Fensterbereiche) sind so freizuhalten, dass eine ordnungsgemäße Reinigung ohne Hindernisse durchgeführt werden kann. Gegenstände werden von unseren Mitarbeitern nicht umgeräumt.
3.3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Durchführung der Arbeiten kaltes und warmes Wasser sowie Strom an den Einsatzorten kostenfrei zur Verfügung.
3.4. Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Schlüssel, verwehrter Zutritt), nicht durchgeführt werden, werden 80 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallpauschale in Rechnung gestellt.
4. Ausführungszeiten & Unterbrechungen
An gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland sowie an Samstagen und Sonntagen finden grundsätzlich keine Unterhaltsreinigungen statt, es sei denn, dies wurde im Angebot/Vertrag ausdrücklich vereinbart. Ein Anspruch auf Nachholung oder Preisminderung für feiertagsbedingt ausgefallene Reinigungen besteht nicht.
5. Abnahme & Mängelrüge
5.1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung – begründete Einwände schriftlich oder per E-Mail erhebt.
5.2. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise, Abrechnung & Zahlungsbedingungen
6.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Unterhaltsreinigungen (Monatspauschalen) werden monatlich nachträglich abgerechnet. Sonder- und Grundreinigungen werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.
6.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder sein Personal bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten verursacht wurden, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
7.2. Für Schäden, die durch unsachgemäße Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen/Objekte (z. B. bereits beschädigte Fensterdichtungen, mürbe Fugen, lose Fliesen) entstehen, wird keine Haftung übernommen.
8. Vertragslaufzeit & Kündigung
8.1. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, werden Unterhaltsreinigungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
9. Steuerlicher Hinweis (§ 35a EStG)
Auf Wunsch des Auftraggebers (insbesondere bei Privatkunden oder Eigentümergemeinschaften) werden Lohn-, Material- und Fahrtkosten auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen, um die Inanspruchnahme von Steuervorteilen im Rahmen des § 35a EStG zu ermöglichen.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

